Frau Spahr und Frau Wenk (aus dem Kreise einiger besorgter Frauen) schalten ein Inserat in der Zeitung, in dem das «Haus zur Heimat» per 1. August bzw. später eine Betreuerin für eine Dependance an der Solothurnerstrasse 45 in Olten für ältere Leute sucht. Diese Arbeitsstelle sollte jedoch erst bei genügender Anmeldung für interessierte Pensionäre für das Bewohnen der Dependance zustande kommen.
Die Initiantinnen wollten damit eine Übergangslösung für Pensionäre schaffen, bis der Neubau fertiggestellt sei und niemals das neue Altersheim konkurrenzieren. Ebenso sollte es unter der Federführung des Vereins «Haus zur Heimat» geschehen.
Da diese Initiative scheinbar ohne Wissen des Vorstandes lanciert wurde, musste das Thema Dependance an der Vorstandsitzung vom 04. August 1960 ausführlich diskutiert und besprochen werden. Als Folge daraus resultierte, dass der Vorstand zu Handen der Generalversammlung einen Antrag stellt, welcher besagt, dass der Verein «Haus zur Heimat» die eventuelle Einrichtung eines Provisoriums für dringende Fälle unterstützungsbedürftiger ältere Leute unterstützt unter folgenden Bedingungen:
Das Provisorium muss selbsttragend sein, der Verein übernimmt Kompatibilität des Provisoriums, die Aufsicht hat die Verwaltungskommission, der Verein lehnt jede Mietverpflichtung für die Dependance ab, welche über die Eröffnung des neuen Heims hinaus dauert, die angebotenen Einsätze der Initiantinnen und weiterer Hilfskräfte erfolgen unentgeltlich.
An der GV kam es nicht zu Abstimmung, da die «zögerliche Haltung des Vereins» in Sachen Dependance keinen finanziellen Vorteil des Vermieters ergeben hätte. Auch sei der Vermieter ob der Haltung stutzig geworden. Dann hätten die vorhandenen Interessenten auch nie mit einem definitiven Entscheid beehrt werden können.